Gesamtkonferenz
An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gebildet (SchulG § 80 ff).
Mitglieder: Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Zwei Elternvertreter können mit beratender Stimme in die Gesamtkonferenz gewählt werden.
Aufgaben: Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheide über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie beschließt entwickelt und sichert die schulische Qualität – soweit nicht die Schulkonferenz entscheidet (§ 76).
Die Gesamtkonferenz der LehrerInnen fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte. Sie kooperiert pädagogisch und fachlich Kooperation mit benachbarten Schulen.
Die Gesamtkonferenz über die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (§ 74 Abs. 1; Zweidrittelmehrheit nötig) . Mit einfacher Mehrheit befindet sie über:
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Vorschläge für das Schulprogramm, die fachliche und pädagogische Entwicklung sowie die innere Organisation der Schule,
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Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Lernerfolgskontrollen und anderen pädagogischen Beurteilungen,
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Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten
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die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit,
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Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool, des Einsatzes der Lehrkräfte