Gesamtschülervertretung (GSV)
Mitglieder: die Schülerinnen und Schüler wählen ab Jahrgangsstufe 3 spätestens 1 Monat nach Schuljahresbeginn zwei gleichberechtigte Klassensprecher/innen.
Aufgaben:
An Grundschulen sollen die Sprecher/innen sich mindestens zweimal im Schuljahr treffen. Sie wählen aus ihrer Mitte ab Jahrgangsstufe 5 die beratenden Mitglieder für die Schulkonferenz.
Die Gesamtschülervertretung kann bis zu 3 Lehrkräfte der Schule zu Vertrauenslehrkräften wählen. Diese Lehrer sollen mit beratender Stimme an den Sitzungen der GSV teilnehmen.
Weitere Informationen im Schulgesetz von Berlin Abschnitt IV, § 83 – 85